Der Steuerberater als Strafverteidiger Zulässiges und unzulässiges Verteidigerhandeln

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Beschreibung

Der Steuerberater als Strafverteidiger. Zulässiges und unzulässiges Verteidigerhandeln

Aktuelles Steuerstrafrecht

03. Mai 2024, 14:00 – 17:00 h

  1. Steuerberater sind oftmals die ersten Ansprechpartner für Ermittlungsbehörden, wenn es um die Aufdeckung und Ermittlung steuerrechtlicher Delikte geht. Sie bewegen sich dabei im Spannungsfeld zwischen professioneller Steuerberatung, Strafverteidigung und ggf. unerkannter Beihilfe zu Straftaten des Mandanten. Nicht nur aus Haftungsgründen kommt es vermehrt zur Einleitung paralleler Strafverfahren gegen Berufsträger; dies mitunter jedoch erst lange nachdem bereits ein strafrechtlicher Anfangsverdacht bestand, der Berater indes bis dahin fleißig mitgewirkt hat. Wenn er nicht selbst der Beteiligung an der Tat verdächtigt wird, übernimmt er nicht selten die Verteidigung des Mandanten im Ermittlungsverfahren. Das Seminar gibt einen Überblick über die eigenen strafrechtlichen Risiken von Steuerberatern und gibt Handlungsempfehlungen für die Verteidigung des Mandanten im Umgang mit Ermittlungsbehörden. Besonderes Augenmerk wird auch auf die strafprozessualen Rechte als Verteidiger, aber auch als Zeuge oder Betroffener gelegt.
  2. Die Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH prägt nachhaltig die steuerstrafrechtliche Praxis. Ferner hat der Gesetzgeber in jüngerer Zeit verschiedene Reformvorhaben auf den Weg gebracht bzw. in Kraft gesetzt, die die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung berühren. Dies betrifft insbesondere die Änderungen der Abgabenordnung selbst durch das Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts. Das Seminar gibt über die praxisrelevanten Neuerungen einen Überblick und setzt sich mit den verteidigungsrelevanten strittigen Fragen auseinander.

Online-Seminar mit Dr. Christian Bertrand, FA StrafR, Köln

Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen des § 15 FAO für das Steuerrecht und Strafrecht; es dauert drei Stunden.
Für eine Bescheinigung nach § 15 II FAO benötigen Sie eine Kamera und ein Mikrofon zur Interaktion, zur sinnvollen Teilnahmekontrolle und aus Höflichkeit gegenüber den Referenten.

Zusätzliche Information

Datum

03.05.2024

Veranstaltungsort

Online

Referent(en)

Dr. Christian Bertrand

FAO-Stunden
  • Strafrecht: 3 Stunden