Das Arbeitseinkommen des Schuldners in der InsO

80,00 

Kategorie:

Beschreibung

16. Mai 2024, 14:00 – 16:00 h
Online-Seminare im Insolvenzrecht
mit Stefan Lissner, Dipl.-RPfl., Salem

Nach § 35 InsO gehört zur Insolvenzmasse das gesamte pfändbare Vermögen sowie der pfändbare Neuerwerb. Gerade bei nat. Personen stellt das pfändbare Arbeitseinkommen den Hauptbestandteil der Insolvenzmasse dar. Sie erfahren, was dem Arbeitseinkommen zuzurechnen ist und welche Zugriffe Gläubiger, Schuldner und Insolvenzverwalter haben. Diese Kenntnisse sind auch in der EinzelZV von Nutzen.

  • Arbeitseinkommen: Begrifflichkeit
  • Anwendbarkeit der ZPO Vorschriften
  • Herauf- und Herabsetzung des unpfändbaren Arbeitseinkommens
  • Berücksichtigung und Nichtberücksichtigung Unterhaltsberechtigter
  • Abfindungen
  • Freigabe der selbständigen Tätigkeit und Surrogat
  • Besondere Bedürfnisse des Schuldners: wie können Verwalter und Gläubiger auf entsprechende Anträge reagieren?
  • Corona Sonderzahlungen, Energiepreispauschale und Inflationsausgleichsprämie in der Insolvenz

2,0 Std. = 80 € USt.-frei, incl. Skript

Die Seminarreihe Insolvenz führt ein in das Gebiet der Gesamtvollstreckung und beleuchtet die wichtigsten Regelungen. Die Teilnehmer lernen in vier Webinaren – jedes auch individuell buchbar – alles Elementare über das Insolvenzrecht kennen, um als Schuldner-, oder Gläubiger-Vertreter rechtssicher agieren zu können. Fälle aus der Praxis, aktuelle Rechtsprechung und Tipps und Tricks runden die Reihe ab.

Die Seminare erfüllen die Voraussetzungen des § 15 FAO für das Insolvenzrechts. Für eine Bescheinigung nach
§ 15 II FAO werden wir Ihre Anwesenheit durch Webcam oder Kontrollfragen prüfen.

 

Zusätzliche Information

Datum

16.05.2024

Referent(en)

Stefan Lissner

Veranstaltungsort

Online

FAO-Stunden
  • Insolvenzrecht: 2 Stunden