Berufsrecht für Rechtsanwälte

150,00 

Beschreibung

Fortbildung gem. § 43 f BRAO

am 16. und 17. Oktober 2025

Online-Seminar – über Zoom

Für Rechtsanwälte ist im ersten Jahr der Zulassung die Fortbildung im Berufsrecht vorgeschrieben. Nach § 43f BRAO und § 5a BORA müssen sie an einer 10-stündigen Lehrveranstaltung teilnehmen. Ansonsten droht der Widerruf der Zulassung: Robe verkaufen, Schild abmontieren, neue Freunde suchen. Den Nachweis können Referendare in einigen Bundesländern bereits dann erbringen, wenn das anwaltliche Berufsrecht Gegenstand der Referendarausbildung war. Ergänzend oder eben insgesamt bieten wir wie viele andere Veranstalter diese Fortbildung an. Aber eben anders:

Hier unser Angebot:

  1. Nicht umsonst wie bei den RA-Kammern, aber günstiger als bei anderen Anbietern. Bei uns finanzieren Sie keine teure Werbung und keinen aufgeblähten Apparat.
  2. Wir wollen zum Berufsstart nicht Ihr erstes Geld abgreifen, sondern Sie dauerhaft als Kunden gewinnen.
  3. Wir gendern nicht, sondern wir behandeln alle schon aus gesundem Menschenverstand heraus gleich.
  4. Unsere Referenten haben lange praktische Erfahrung und sind keine professoralen Theoretiker oder Berufspowerpointer, sondern selbst Rechtsanwälte, die aus eigener Erfahrung in Praxis und Rechtsanwaltskammer sprechen.
  5. Über das Pflichtprogramm hinaus erleben Sie mit Norbert Schneider den besten Gebührenrechtler. Wenn Sie seine Tipps umsetzen, haben Sie gleich etwas zu versteuern, von dem sie dann die Seminarkosten absetzen können.
  6. Die Kosten der Veranstaltung werden bei unseren Veranstaltungen angerechnet. (s.u.)
  7. Unsere Seminare enden nicht mit dem dämlichen „Danke für die Aufmerksamkeit“, sondern dann, wenn die letzte Frage beantwortet ist!

Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen des § 43f BRAO. Für die Bescheinigung benötigen Sie bei Online-Teilnahme eine Kamera und ein Mikrofon zur Interaktion, zur sinnvollen Teilnahmekontrolle und aus Höflichkeit gegenüber den Referenten. Wer die Kontrolle durch Chat und Fragen wie „Wie viele Nieren hat der Mensch“ – wie bei der Konkurrenz – bevorzugt, findet entsprechende Angebote. Wir gestalten alle unsere Fortbildung für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, nicht für deren Kinder.

Donnerstag, 16. Oktober                                                                                                                                       

Begrüßung                                                                                                                                     10:00 – 10:15 h

Rechtsanwaltskammer und Rechtsanwalt                           RA von Hornung                                10:15 – 12:45 h

  • Organisation der Rechtsanwaltskammern
  • Zulassung, insbesondere §§ 46, 46a – § 46c BRAO
  • Formen der Berufsausübung
  • Fortbildungspflichten nach BRAO und FAO
  • Werbemöglichkeiten des Rechtsanwalts
  • Widerruf der Zulassung
  • Sanktionswesen und anwaltliche Gerichtsbarkeit
  • Pflichten gegenüber Rechtsanwaltskammer und deren Vorstand
  • Sanktionswesen und Anwaltliche Gerichtsbarkeit

Mittagspause                                                                                                                                  12:45 – 13:45 h

Vermeidung von Interessenskollisionen                              RA Warken                                        13:45 – 15:45 h

  • Berufspflichten und Tätigkeitsverbote
  • Mandatsannahme oder -ablehnung, Pflicht zur Mandatsübernahme und zur -niederlegung
  • Strafbarkeitsrisiken und Vermeidung von Parteiverrat, Probleme bei Sozietätswechsel

Der richtige Umgang mit Fremdgeld                                    RA Warken                                        16:00 – 16:30 h

  • Berufspflichten und Strafbarkeitsrisiken mit Tipps für die Kanzleiorganisation

Verschwiegenheit und Anwaltsprivileg                               RA Warken                                        16:30 – 17:00 h

  • Berufspflichten und-rechte, Strafbarkeitsrisiken, Verletzung von Privatgeheimnissen
  • Verpflichtung der Mitarbeiter und Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern
  • Probleme bei Sozietätswechsel

Kaffeepause                                                                                                                                    17:00 – 17:15 h

Berufspflichten bei der Bearbeitung des Mandats               RA Warken                                        17:15 – 18:15 h

  • Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
  • Mandatsbearbeitung und Kommunikation mit dem Mandanten
  • beA – Berufspflichten im elektr. R-Verkehr (incl. Schutzschriften)
  • Richtiger Umgang mit Zustellungen und Empfangsbekenntnissen
  • Umgehungsverbot, Pflichten bei Mandatswechsel
  • Akteneinsicht, Berufstracht, Führung von (elektronischen) Handakten, Sachlichkeitsgebot

Freitag, 17. Oktober

Grundzüge des anwaltlichen Haftungsrechts                      RAin Kern                                          09:00 – 11:00 h

  • Vorvertragliche Pflichten des Rechtsanwalts
  • Begründung des Anwaltsvertrages, Berücksichtigung von Mehrfachqualifikationen
  • Haupt- und nebenvertragliche Pflichten einschließlich anwaltlicher Pflichtverletzung
  • Folgen anwaltlicher Pflichtverletzung, Haftungsgrundsätze, Haftungsbegrenzung
  • Beendigung des Mandats, u.a. durch Kündigung und Widerruf des Anwaltsvertrages

Kaffeepause                                                                                                                                    11:00 – 11:15 h

Gebührenrecht                                                                     RA Schneider                                    11:15 – 14:00 h

  • Hinweis und Belehrungspflichten
  • Berufsrechtliche Anforderungen an das Abrechnungsverhalten
  • Anforderungen bei Vergütungsvereinbarungen

Zusätzliche Information

Datum

16.-17.10.2025

Veranstaltungsort

Online

Referent(en)

Andrea Kern, Norbert Schneider, Andreas von Hornung, Sebastian Warken

FAO-Stunden
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